Neue SACHBEZUGSGRENZEN bei MITARBEITER UNTERKÜNFTEN ab 2025
Erfreuliche Nachrichten dürfen wir seitens Finanzminister Magnus Brunner und Tourismusstaatsekretärin Susanne Kraus-Winkler verkünden! Die Quadratmetergrenzen im Zusammenhang mit dem Sachbezug fürs Mitarbeiter Wohnen werden ab 2025 erhöht.
„Die enorme Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Tourismus schafft ein unvergessliches Gästeerlebnis, sowie Wertschöpfung und Wohlstand in Österreich. Das gilt ganz besonders für Saisonkräfte und jene Tourismus-Beschäftigte, die Spätdienste übernehmen. Für sie ist oftmals wichtig, dass ihnen eine arbeitsplatznahe Dienstwohnung zur Verfügung steht. Die Neuregelung des Sachbezugs bedeutet deshalb gerade für die Beschäftigten im Tourismus mehr Netto vom Brutto“, so Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler laut OTA-Aussendung vom 4.7.24.
Ab 2025 entfällt der steuerpflichtige Sachbezug, wenn Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine arbeitsplatznahe Dienstwohnung mit einer Größe von bis zu 35 m² zur Verfügung stellen (bisheriger Grenzwert: 30 m²).
Zudem führt eine neue Berechnungsmethode dieser Grenzwerte zu Steuerentlastungen auch bei größeren Unterkünften, wenn diese von mehreren Beschäftigten als Wohngemeinschaft genutzt werden: Bisher wurden bei Wohngemeinschaften die gesamten Gemeinschaftsräume vollständig für jede einzelne Person angerechnet. Durch die neue Berechnungsmethode der Quadratmetergrenzen ergeben sich Steuerentlastungen. Ab nächstem Jahr werden die Gemeinschaftsräume anteilig auf die Bewohner verteilt, anstatt sie vollständig pro Person anzurechnen.
Wie der Sachbezug noch bis Ende des Jahres 2024 geregelt ist und eine allgemeine Definition, finden Sie hier.
Hinweis:
Diese Neuerungen sind Teil eines Entlastungspakets. Laut Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler ergeben sich damit für die Tourismusbranche weitere wesentliche Maßnahmen:
- die Modernisierung des Sachbezugs
- die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro
- zusätzliche Anpassungen der niedrigen Tarifstufen
- eine Erhöhung des Kilometergelds und der Tag- und Nächtigungsgelder.
Mit diesen entscheidenden Fakten können Arbeitgeber im Kärntner Tourismus noch attraktiver und moderner agieren!