TeamHaus Kärnten hat in einigen Blogbeiträgen immer wieder Mitarbeiter-Benefits thematisiert. Im Rennen um die besten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes haben wir einen weiteren wertvollen Tipp für Sie, wie Sie sich von anderen Unternehmern abheben können und somit den Titel TOP Arbeitgeber mehr als verdienen.
Diesmal geht es um…
…Sachbezugskarten
für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das sind Karten von bestimmten Anbietern, die es dem Arbeitgeber ermöglichen, seinem Team steuerfreie Sachleistungen zukommen zu lassen, anstatt sie in Form von Bargeld oder anderen steuerpflichtigen Vergütungen zu bezahlen. Sachbezugskarten können für verschiedene Zwecke verwendet werden, zum Beispiel für Essensgutscheine, Tankgutscheine, Einkaufsgutscheine oder andere Sachleistungen. Neben der – auf beiden Seiten – gebotenen steuerlichen Vorteile erleichtern sie auch die Verwaltung von Mitarbeiter-Benefits.
Eine Sachbezugskarte ähnelt gewöhnlichen Kreditkarten, wird jedoch für Corporate Benefits verwendet. Bis zu einem bestimmten Betrag pro Monat (abhängig von den Produkten, die über die Karte bezogen werden können) bleiben diese Zuwendungen steuer- und abgabenfrei.
Die Karten können nicht zum Abheben von Bargeld an Automaten verwendet werden. Die Mitarbeiter können jedoch Leistungen nach ihren persönlichen Vorlieben auswählen und in Anspruch nehmen. Die dazugehörigen Konten lassen sich in der Regel über Online-Portale bequem verwalten.
Da Sachbezugskarten vom Finanzamt anerkannt werden, verringert ihr Einsatz den Aufwand rund um steuerfreie Sachbezüge. Arbeitgeber laden die Karten regelmäßig auf, damit die Mitarbeiter dann über dieses Guthaben frei verfügen können.
Mit einer Sachbezugskarte kann man wie mit einer normalen Kreditkarte bezahlen. Es ist auch möglich, über mehrere Monate hinweg Guthaben anzusparen. Es ist jedoch nicht möglich, das Guthaben zu überziehen; die Karte ermöglicht nur Ausgaben innerhalb des vorhandenen Guthabens.