Die THEORIE vom ZERBROCHENEN FENSTER
Am Ende einer jeden Saison verlassen die Mitarbeitenden die vom Tourismusbetrieb für die Dauer ihres Arbeitseinsatzes zur Verfügung gestellte Mitarbeiter Unterkunft – manchmal nur temporär während der Zwischensaison, um sie dann wieder zu beziehen – meist aber auch für immer.
Nun gilt es, die Übergabe an den Arbeitgeber wieder genauso geordnet durchzuführen, wie es umgekehrt bei Arbeitsantritt an den Mitarbeitenden geschehen ist.
Wird das Zimmer oder Appartement genauso verlassen, wie es vorgefunden war?
Laut unserer großen Studie haben 22 % der Betriebe auf die Frage angegeben, dass es große Probleme mit dem „pfleglichen Umgang“ der Mitarbeiter Unterkunft gibt. 23 % haben gesagt, dass es ebensolche Probleme mit der „Sauberkeit“ gibt.
Tatsache ist, wenn in der Unterkunft durch den Mitarbeitenden etwas zu Bruch geht, muss es ersetzt werden. Entweder wird die Behebung 1:1 weiterverrechnet oder die am Beginn der Saison einbehaltene Kaution wird dafür verwendet. Das gilt auch für eine außerordentliche Reinigung des Wohnraumes.
TIPP: In unserem Service-Bereich finden Sie bei den Mustervorlagen auch einen Downloadbereich mit Vorlagen für Übernahme-, Schlüssel- und Kautionsprotokolle.
Kümmert sich der Arbeitgeber nicht um die Behebung der Schäden, kann ein „zerbrochenes Fenster“ schnell zu noch mehr Schäden führen. Diese Tatsache manifestiert sich auch in der sogenannten „Broken Window Theorie“. Die besagt, dass sichtbare Zeichen von Verwahrlosung und Vandalismus in einer Umgebung dazu beitragen können, dass das Auftreten von weiterer Zerstörung zunimmt, da der Eindruck entstehen kann, die Umgebung wäre nicht gut überwacht oder gepflegt.
Umgelegt auf eine Mitarbeiter Unterkunft wird angeraten, kleinere Schäden, wie z. B. eine kaputte Leselampe oder ein Sprung im Ganzkörperspiegel, müssen rasch behoben werden. Denn der nächste Mitarbeitende, der das Zimmer bezieht, wird sich andernfalls noch weniger anstrengen, die Ordnung, Sauberkeit und Funktionalität beizubehalten.
Gedanken, wie
„… geht eh noch …“
„… passt schon …“
„…wir haben früher …“
haben hier KEINEN Platz!
Noch ein paar TIPPS für den QUALITÄTS-CHECK
- Prüfen Sie, ob die Ausstattung vollzählig ist.
- Gibt es offensichtliche bzw. nicht sichtbare Schäden?
- Gibt es nicht funktionierende Geräte, Lichter, …?
- Sind alle Brandschutzeinrichtungen noch vorhanden und einsatzfähig?
- Gibt es wackelige Kästen, Tische, etc.?
- Können ausgemusterte Teile aus dem Hotel oder der Privatwohnung verwendet werden?
Fordern Sie unsere Kriterien-Checkliste an, und finden Sie mehr Tipps für das „VOR DEM EINZIEHEN“ und „NACH DEM AUSZIEHEN“!